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Rechnungsprogramm Gebäudereinigung
vom Angebot zur Rechnung

Wer Angebote und Rechnungen getrennt in Excel oder Word pflegt, tippt Positionen doppelt und riskiert Fehler. Ein Rechnungsprogramm für die Gebäudereinigung übernimmt das angenommene Angebot und macht daraus die Rechnung. Hier lesen Sie, worauf es ankommt, welche Pflichtangaben gelten und wie der Ablauf in CleanCalc aussieht.

Von Thomas Perke, Entwickler von CleanCalc · Aktualisiert:

Was ein Rechnungsprogramm für Reinigungsbetriebe können sollte

Im Alltag einer Reinigungsfirma entstehen Rechnungen nebenbei: nach dem Objekttermin, am Monatsende, für wiederkehrende Aufträge. Ein gutes Rechnungsprogramm für die Gebäudereinigung nimmt Ihnen dabei Routinearbeit ab und verhindert Abweichungen zwischen Angebot und Rechnung:

  • Positionen aus dem angenommenen Angebot übernehmen, ohne sie neu zu erfassen
  • Kunden und Objekte einmal anlegen und für Angebot und Rechnung wiederverwenden
  • Rechnungen als PDF erzeugen und direkt versenden
  • Offene und überfällige Rechnungen auf einen Blick zeigen
  • Auf Nachfassen und Zahlungseingang erinnern

Vom Angebot zur Rechnung in CleanCalc

CleanCalc verbindet Kalkulation und Angebot mit der Rechnung. Der Ablauf in vier Schritten:

1

Angebot erstellen

Leistungen und Flächen erfassen, mit Ihren Preisen kalkulieren, Leistungsverzeichnis hinzufügen und das Angebot als PDF versenden.

2

Status verfolgen

Entwurf, Versendet, Angenommen, Abgelehnt: Sie sehen jederzeit, bei welchem Angebot nachgefasst werden muss.

3

Rechnung erstellen

Aus dem angenommenen Angebot erstellen Sie mit einem Klick die Rechnung. Eine doppelte Erfassung entfällt.

4

Offene Posten im Blick

Das Dashboard zeigt offene Rechnungen und Monatsumsatz. Follow-ups erinnern an offene Angebote und überfällige Rechnungen.

Pflichtangaben auf der Rechnung (§ 14 UStG)

Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält nach § 14 Abs. 4 UStG mindestens diese Angaben:

  • vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden
  • Ausstellungsdatum und eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung (bei Unterhaltsreinigung z. B. der Abrechnungsmonat)
  • Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, sowie im Voraus vereinbarte Minderungen (z. B. Rabatt)
  • anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen erleichterte Angaben (Kleinbetragsrechnung, § 33 UStDV).

Reverse-Charge: Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Erbringen Sie Gebäudereinigungsleistungen für einen Unternehmer, der selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt (etwa als Subunternehmer), schuldet nach § 13b UStG der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse-Charge). Ihre Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, aber den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Gegenüber Endkunden und anderen Unternehmern gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %. Lassen Sie den Einzelfall von Ihrem Steuerberater prüfen.

Häufige Fehler bei Rechnungen in der Gebäudereinigung

Leistungszeitraum fehlt

Bei wiederkehrenden Aufträgen muss erkennbar sein, für welchen Zeitraum abgerechnet wird. Fehlt die Angabe, drohen Rückfragen und Verzögerungen bei der Zahlung.

Falsche Umsatzsteuer

19 % ausgewiesen, obwohl Reverse-Charge gilt, oder umgekehrt. Klären Sie die Steuerschuldnerschaft vor der ersten Rechnung an Subunternehmer-Kunden.

Rechnung weicht vom Angebot ab

Andere Bezeichnungen oder Preise als im Angebot führen zu Reklamationen. Wer das Angebot in die Rechnung übernimmt, vermeidet solche Abweichungen.

Angebot und Rechnung in einem Programm

Wie Sie Preise belastbar ermitteln, zeigen die Ratgeber zum Stundensatz und zur Unterhaltsreinigung. Das fertige Reinigungsangebot wird in CleanCalc später zur Rechnung, ohne dass Sie Positionen neu erfassen. Wer zuerst andere Rechnungsprogramme vergleichen möchte, findet auf Feierabend-Büro einen Vergleich von fünf Rechnungsprogrammen für Reinigungsfirmen. 30 Tage kostenlos testen.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Rechnungsprogramm für die Gebäudereinigung

Welches Rechnungsprogramm eignet sich für die Gebäudereinigung?

Am besten eines, das Kalkulation, Angebot und Rechnung verbindet. So übernehmen Sie Positionen aus dem angenommenen Angebot und erfassen nichts doppelt. CleanCalc bildet diesen Ablauf ab.

Kann ich in CleanCalc aus einem Angebot eine Rechnung erstellen?

Ja. Aus jedem gespeicherten Angebot erstellen Sie mit einem Klick eine Rechnung. Die Statusverfolgung zeigt, welche Angebote angenommen wurden.

Reicht Excel für Rechnungen aus?

Technisch ja, in der Praxis ist es fehleranfällig: Positionen werden doppelt erfasst, Rechnungsnummern von Hand vergeben und offene Posten nicht überblickt. Mehr dazu im Ratgeber Kalkulationssoftware statt Excel.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt oder -zeitraum, Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG).

Muss auf der Rechnung Umsatzsteuer stehen?

In der Regel ja, mit 19 %. Ausnahmen sind Reverse-Charge nach § 13b UStG und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Lassen Sie den Einzelfall von Ihrem Steuerberater prüfen.

Was kostet das Rechnungsprogramm?

Die Rechnungserstellung gehört zum Funktionsumfang von CleanCalc. Welche Funktionen in welchem Plan enthalten sind, sehen Sie in der Preisübersicht. Sie können CleanCalc 30 Tage kostenlos testen.

Vom Angebot direkt zur Rechnung

Angebot kalkulieren, als PDF versenden und nach der Annahme mit einem Klick die Rechnung erstellen.

30 Tage kostenlos testen