Lohnkalkulation Gebäudereinigung
Vom Stundenlohn zum Verrechnungssatz
Was kostet Sie eine Reinigungskraft wirklich, und welchen Stundensatz brauchen Sie, damit am Ende Gewinn bleibt? Mit Mindestlohn, Rechenweg und kostenlosem Rechner.
Von Thomas Perke, Entwickler von CleanCalc · Aktualisiert:
Kurz gesagt
Stundenverrechnungssatz = (Lohn + Lohnnebenkosten + Material, Fahrt, Verwaltung, Wagnis) + 15 % Gewinn. Beispiel Lohngruppe 1 (15,00 € seit Januar 2026): Selbstkosten 21,41 €, Verrechnungssatz 24,62 € netto je Stunde. Lohngruppe 6 (Glas und Fassade, 18,40 €): 26,27 € Selbstkosten, 30,21 € netto. Rechnen Sie nur mit 85 % produktiver Zeit, steigt der Satz auf 28,96 € beziehungsweise 35,54 €.
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Stundensatz berechnen
Bruttolohn eintippen oder per Schnellwahl setzen. Der Verrechnungssatz steht sofort daneben.
15,00 € = Mindestlohn Lohngruppe 1, 18,40 € = Lohngruppe 6 (Glas und Fassade)
Zuschläge wie im Ratgeber Stundensatz Gebäudereinigung: Material 5 %, Fahrt 3 %, Verwaltung 8 % und Wagnis 2 % auf Lohn plus Lohnnebenkosten. Beispielwerte, keine Preisempfehlung.
Rechenweg
Aus dem Lohn wird der Verrechnungssatz
Die Tabelle zeigt denselben Rechenweg für die beiden Mindestlohn-Gruppen. Die Prozente beziehen sich auf den Lohn plus Lohnnebenkosten, der Gewinn auf die Selbstkosten.
| Kostenbestandteil | Lohngruppe 1 (Innenreinigung) | Lohngruppe 6 (Glas und Fassade) |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 15,00 € | 18,40 € |
| Lohnnebenkosten (21 %) | 3,15 € | 3,86 € |
| Material und Geräte (5 %) | 0,91 € | 1,11 € |
| Fahrtkosten (3 %) | 0,54 € | 0,67 € |
| Verwaltung und Overhead (8 %) | 1,45 € | 1,78 € |
| Wagnis (2 %) | 0,36 € | 0,45 € |
| Selbstkosten | 21,41 € | 26,27 € |
| Gewinn (15 %) | 3,21 € | 3,94 € |
| Verrechnungssatz netto | 24,62 € | 30,21 € |
| Mit 85 % produktiver Zeit | 28,96 € | 35,54 € |
| Brutto (19 % MwSt.) bei 100 % | 29,30 € | 35,95 € |
Richtwerte Stand Oktober 2026, netto. Die Herleitung jedes Zuschlags steht im Ratgeber Stundensatz Gebäudereinigung.
Anleitung
Lohnkalkulation in 6 Schritten
Bruttolohn festlegen
Tatsächlichen Stundenlohn ansetzen, mindestens den Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1: 15,00 €, Lohngruppe 6: 18,40 €).
Lohnnebenkosten addieren
Etwa 21 % des Bruttolohns für Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage, Krankheit und Berufsgenossenschaft aufschlagen.
Betriebskosten aufschlagen
Auf Lohn plus Lohnnebenkosten kommen Material 5 %, Fahrt 3 %, Verwaltung 8 % und Wagnis 2 %. Das Ergebnis sind die Selbstkosten.
Gewinn aufschlagen
Etwa 15 % der Selbstkosten als Gewinn addieren.
Produktive Zeit berücksichtigen
Den Satz durch den Anteil produktiver Stunden teilen, zum Beispiel durch 0,85, wenn 15 % der Zeit auf Rüsten und Anfahrt entfallen.
Netto und Brutto prüfen
Der Verrechnungssatz gilt netto. Für Privatkunden kommen 19 % Mehrwertsteuer dazu.
Untergrenze
Stundenlohn und Mindestlohn Gebäudereinigung 2026
Der Branchenmindestlohn ist die Untergrenze Ihrer Lohnkalkulation. Seit Januar 2026 gilt in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ein Stundenlohn von 15,00 €, in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) von 18,40 €. Grundlage ist die 10. GebäudeArbbV des BMAS.
- Allgemeinverbindlich: Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe der Branche und damit auch für Ihre Wettbewerber. Wer darunter anbietet, rechnet falsch oder zahlt zu wenig.
- Lohngruppe nach Tätigkeit: Ein Mitarbeiter, der Glas und Fassade reinigt, wird nach Lohngruppe 6 bezahlt, auch wenn er an anderen Tagen im Büro arbeitet. Rechnen Sie je Leistung mit dem passenden Satz.
- Jahreswechsel prüfen: Die Stufen ändern sich. Schauen Sie vor jeder Angebotsrunde in die aktuelle Verordnung und passen Sie den Rechner oben an.
Für Glasflächen finden Sie die Preise pro m² auf der Seite Glasreinigung Preise.
Personalplanung
Vom Stundenlohn zum Monatslohn
Beispiel mit 15,00 € Stundenlohn. Rechnet man 21 % Lohnnebenkosten dazu, sieht man, was die Stelle den Betrieb kostet.
| Wochenstunden | Bruttolohn pro Monat | Kosten für den Betrieb (mit 21 %) |
|---|---|---|
| 10 Stunden | 650,00 € | 786,50 € |
| 20 Stunden | 1.300,00 € | 1.573,00 € |
| 30 Stunden | 1.950,00 € | 2.359,50 € |
| 40 Stunden | 2.600,00 € | 3.146,00 € |
Bei Minijobs gilt eine monatliche Verdienstgrenze. Prüfen Sie diese, bevor Sie die Wochenstunden festlegen.
Weiterlesen
Was als Nächstes?
4 typische Fehler bei der Lohnkalkulation
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Häufige Fragen zur Lohnkalkulation in der Gebäudereinigung
Wie berechne ich die Lohnkalkulation in der Gebäudereinigung?
Zum Bruttolohn kommen etwa 21 % Lohnnebenkosten. Darauf werden Material (5 %), Fahrt (3 %), Verwaltung (8 %) und Wagnis (2 %) gerechnet. Das ergibt die Selbstkosten. Dazu kommen etwa 15 % Gewinn. Beispiel Lohngruppe 1 mit 15,00 € Stundenlohn: Selbstkosten 21,41 €, Verrechnungssatz 24,62 € netto.
Wie hoch ist der Stundenlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Der Branchenmindestlohn beträgt seit Januar 2026 in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 15,00 € und in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 € pro Stunde. Grundlage ist die 10. GebäudeArbbV des BMAS. Wer besser bezahlt, rechnet mit dem tatsächlichen Lohn.
Wie viel kostet mich eine Reinigungskraft wirklich pro Stunde?
Bei 15,00 € Bruttolohn und rund 21 % Lohnnebenkosten sind es 18,15 € pro bezahlter Stunde. Mit Material, Fahrt, Verwaltung und Wagnis steigen die Selbstkosten auf 21,41 €. Erst darüber beginnt der Gewinn.
Was sind Lohnnebenkosten in der Gebäudereinigung?
Dazu zählen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Urlaubs- und Feiertagslohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufsgenossenschaft und tarifliche Sonderzahlungen. Im Rechner stehen 21 % voreingestellt, wie im Ratgeber Stundensatz. Wer Urlaub, Feiertage und Krankheit vollständig einrechnet, kommt höher und wählt im Rechner 25 bis 35 %.
Warum ist der Verrechnungssatz höher als der Lohn?
Der Lohn deckt nur die Arbeitszeit. Hinzu kommen Nebenkosten, Material, Fahrten, Verwaltung, Risiko und Gewinn. Außerdem ist nicht jede bezahlte Stunde eine produktive Stunde. Wegen Rüstzeit und Anfahrt rechnen viele Betriebe mit 85 bis 90 % produktiver Zeit.
Wie rechne ich den Monatslohn aus dem Stundenlohn aus?
Monatsbruttolohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 15,00 € und 20 Stunden pro Woche sind das 1.300,00 € brutto. Mit 21 % Lohnnebenkosten kostet die Kraft den Betrieb 1.573,00 € im Monat.
Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeitkräfte und Minijobber?
Ja. Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung ist allgemeinverbindlich und gilt für alle angestellten Reinigungskräfte, auch in Teilzeit und im Minijob. Für selbstständige Subunternehmer gilt er nicht, deren Preise müssen aber die eigenen Kosten decken. Prüfen Sie vor jedem Jahreswechsel, ob eine neue Stufe gilt. Aktuelle Werte stehen in der Verordnung beim BMAS.
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